Arbeitslosengeld und Rücklage

Hat man durch eine ehemalige Anstellung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann sollten der Agentur für Arbeit die Reisepläne mitgeteilt werden – am besten vorab vorbeigehen (2-3 Monate).

Am ersten!! Tag der Arbeitslosigkeit muß man sich arbeitslos und! arbeitssuchend melden. Nur so beginnt der Anspruch und die Agentur für Arbeit übernimmt die Sozialleistungen. Beginnt die Reise ist man nur noch arbeitslos und nicht mehr arbeitssuchend – somit bekommt man keine Leistungen mehr und gilt als arbeitslos ohne Bezüge. Dieser Punkt ist wichtig, denn normal hast du 2 Jahre Anspruch auf das ALG – ruht aber dein ALG weil du auf Reisen bist hast du 4 Jahre! Anspruch. Sprich – kommt man nach 3 1/2 wieder, kann man die 6 Monate ALG mitnehmen.

Dafür muß man aber am 1. Tag! der Rückkehr zur Agentur und das ALG wieder beantragen – sprich sich arbeitssuchend melden.

Also legt man Rückkehr am besten auf den Samstag/Sonntag ;o)

Die Rücklage für danach sollten mindestens 2 Monate Fixkosten + Lebenshaltungskosten sein.