Wer in Deutschland gemeldet ist und sich auch ständig dort aufhält unterliegt der Krankenversicherungspflicht. Viele arglose Reisende mussten zig tausende nachbezahlen weil sie um dieses Thema nicht wussten.
Für Urlaube von 4-6 Wochen/Jahr gibt es Zusatzversicherungen (Achtung! Die Dauer variiert bei den Anbietern) die etwaige Mehrkosten für Behandlungen im Ausland übernehmen.
Man bezahlt die Rechnung vor Ort und reicht die Belege bei der Versicherung ein. Diese übernimmt dann den Differenzbetrag zu den vergleichbaren deutschen Behandlungskosten.
Diese Zusatzversicherungen gelten nicht als Krankenversicherung im Sinne der Krankenversicherungspflicht, sondern wie der Name schon sagt als Zusatz zur bestehenden Krankenversicherung.
Für längere Reisen außerhalb Deutschlands benötigt man eine Langzeitreisekrankenversicherung.
Diese Versicherung ist eine vollwertige Krankenversicherung für unterwegs und wird von den deutschen Kassen im Sinne der Krankenversicherungspflicht anerkannt.
Unterschieden wird in der Versicherung weltweit mit USA/Kanada und weltweit ohne USA/Kanada. Warum? Die Behandlungskosten in USA/Kanada sind so viel höher als in anderen Ländern das die Versicherer sich das bezahlen lassen.
Abgeschlossen werden kann die Versicherung nur in Deutschland für den angepeilten Zeitraum.
Vorsicht! Gerne 4-5 Monate darüberhinaus versichern – man weiß ja nie wo es einen hin verschlägt und vlt. bleibt. Es kann auch eine stationäre Behandlung im Ausland ein längeren Aufenthalt bedingen. Die „ungenutzten“ vollen Monate bekommt unter Vorlage des Einreisetickets nach Deutschland zurückerstattet (Flugticket inkl. Boardingkarte, Zugticket, Busticket – am besten alles aufheben was die Rückreise angeht). Die meisten Versicherer bieten eine einmalige Verlängerung bis zu einer Gesamtreisedauer von 5 Jahren an. Sprich: habe ich für 2 Jahre bezahlt, dann kann ich maximal weitere 3 Jahre verlängern.
Vorsicht! Die Langzeitreisekrankenversicherung gilt nur im Ausland! Besteht ein schwerer Unfall und es erfolgt eine Rücktransport nach Deutschland besteht kein Versicherungsschutz.
Daher ist es wichtig bei der Wahl der Versicherung aufs Kleingedruckte zu sehen.
Z.B. Wie lange besteht die Kostenübernahme nach Rücktransport ins Heimatland?
Was wird übernommen? Wie steht es mit der Kostenübernahme vor Ort, in Krankenhäusern – wichtig in den USA? Meist ist ab einer bestimmten Reisedauer auch ein „Heimaturlaub“ inbegriffen – macht Sinn wenn daheim etwas schwerwiegendes passiert und man kurz nach D fliegen muß.
Wo bekommt man so eine Versicherung?
Es gibt viele Versicherer – eine kleine Auswahl gibt’s hier:
HanseMerkur – unterscheidet in weltweit mit und ohne USA/Kanada, sehr solide und integre Versicherung mit sehr guten Bedingungen.
https://www.hansemerkur.de/langfristige-auslandskrankenversicherungen/auslandskrankenversicherung-bis-1-jahr
Allianz – unterscheidet weltweit mit und ohne USA/Kanada. Ähnliche Bedingungen wie die HanseMerkur. Haben eine Art Versichertenkärtchen das wie eine Kreditkarte funktioniert. Wird ein hoher Betrag benötigt kann man damit vor Ort bezahlen. Kann einfach über STA Travel gebucht werden.
https://www.allianz.de/gesundheit/reisekrankenversicherung/
ADAC – gilt weltweit, deswegen auch ein bisschen teurer.
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/auslandskrankenversicherung/
Travel Nomads – von unterwegs buchbar (ich glaube auch die einzigen – deswegen teuer), z.B. als Zusatz für USA/Kanada – bezahlt man halt doppelt, aber besser es nicht zu tun. Ob Travel Nomads alleine von deutschen Kassen anerkannt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
https://www.worldnomads.com/travel-insurance/?gclid=EAIaIQobChMIub2lqIe23AIVDsqyCh0CdQ2qEAAYASAAEgKiOvD_BwE
Wie funktioniert’s?
Bei Freiberuflern oder Selbstständigen/Gewerbetreibenden
Man informiert seine Krankenkasse am besten per Mail über die Reisepläne – Abreisedatum und ungefähres Rückreisedatum – kündigt zum Abreisetermin unter Vorlage des Flugtickets für die Ausreise. Nach der Reise stellt man, unter Nachweis des letzten Tickets zurück nach Deutschland, einen Wiederaufnahmeantrag. Es wird dann die Krankenversicherungspflicht geprüft und die Einstufung anhand des angegebenen, zu erwartenden Bruttojahresgehalts berechnet.
Bei Angestellten oder Arbeitern
Der Vorgang ist ähnlich wie oben beschrieben mit dem Unterschied das mit der Anmeldung der Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche die Agentur für Arbeit die Krankenkassenbeiträge übernimmt und ab dem Zeitpunkt der Ausreise die Zahlung einstellt, da man nicht mehr als arbeitssuchend gilt.
Besteht nach der Reise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, dann läuft die Wiedereingliederung in die Krankenkasse über die Agentur für Arbeit.
Das Thema Agentur für Arbeit ist ein eigenes Kapitel.
Manche Krankenkassen bieten eine Anwartschaft an. D.h. man bleibt für einen geringen Betrag versichert ohne Leistung beziehen zu können. Die Versicherung ruht quasi, aber der ganze Verwaltungsaufwand nach dem Ankommen bleibt einem erspart.
Bei kürzeren Reisen bis 3 Monaten kann man auch normal versichert bleiben. Ist zwar ein Batzen Geld, aber es entfällt die Bürokratie. Eine Langzeitreisekrankenversicherung braucht es dennoch, denn wie geschrieben die Zusatzversicherungen haben eine beschränkte Dauer.