Hier geht es um die Rente wegen Erwerbsminderung. Man muß min. 5 Jahre einzahlen um einen Anspruch erheben zu können. Mit dem Einstellen der Einzahlung von Pflichtbeiträgen besteht eine zweijährige Frist für ein Einzahlen von Pflichtbeiträgen – danach erlischt der Anspruch und es müssen wieder 5 Jahre Pflichtbeiträge geleistet werden. Eine Möglichkeit ist es nahe am Ende der Frist einen Minijobs annehmen und Sozialabgaben abzuführen – die Höhe ist egal. Mit dem Einzahlen der Pflichtbeiträge beginnt die zweijährige Frist von neuem.
Entgangene Beiträge während der Reise können freiwillig nachbezahlt werden – gelten aber nicht als Pflichtbeiträge.
Wenn einem diese Rente wichtig ist, dann wäre ein guter Rückreisetermin nach 23 Monaten an einem WE (wg. der Agentur der Arbeit), um noch eine sozialversicherte Beschäftigung zu finden.